amelec Electronic – Findet Lösungen!
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen der amelec Electronic GmbH (nachfolgend AMELEC genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur zulässig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend.
- Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen, für die gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn auf diese Bedingung nicht besonders Bezug genommen wird.
- Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten, durch schriftliche Bestätigung oder Verrechnung als angenommen.
- Die Preise gelten im Allgemeinen als Festpreise, exkl. MWSt. Es bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten, in Fällen veränderter Kostenverhältnisse, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt insbesondere für Währungsschwankungen. Ausnahmen hiervon haben nur aufgrund schriftlicher Abmachungen Gültigkeit. Ist nichts besonders verabredet, verstehen sich unsere Preise in CHF, »ex works Zentrallager AMELEC (Incoterms 2000).
- Teillieferungen sowie Über- und Unterlieferungen bis 10% der bestellten Mengen sind zulässig.
- Alle technischen Informationen, Angaben über Gewicht und Abmessungen der Waren basieren auf den Angaben des betreffenden Herstellers und sind keine Zusicherung der AMELEC für spezifische Eigenschaften. Angaben über Masse und Gewichte der Verpackung sind stets annähernd und nicht verbindlich.
- Für allfällige Druck- und Übermittlungsfehler kann keine Haftung übernommen werden.
- Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
II. Zahlungsbedingungen
- Sofern keine anderen, schriftlichen Abmachungen bestehen, sind Fakturabeträge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto, ohne Abzüge irgendwelcher Art, zahlbar.
- Checks gelten erst vom Zeitpunkt der endgültigen Bankbestätigung an als Zahlung.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche seitens des Bestellers, ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen, sind ausgeschlossen.
- Bei ausbleibender Zahlung bleibt eine Mahngebühr pro Mahnung vorbehalten.
- Fakturabeträge sind in der ausgewiesenen Währung (CHF, EUR oder USD) zu bezahlen. Andere Währungen oder Geldmittel (beispielsweise WIR) sind ausgeschlossen.
III. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Der Kunde ermächtigt uns hiermit, diesen Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.
IV. Termine
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Eine Nichteinhaltung des Liefertermines berechtigt den Kunden nur zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Es kann im besonderen keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen werden, die durch unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Embargo, Betriebsstörungen, Streik, Mobilmachung, Krieg oder Terroristische Anschläge hervorgerufen werden. Dem Kunden erwachsen dadurch keine Ansprüche.
V. Dokumentation / Geheimhaltung
Für alle Kataloge, Broschüren, Datenblätter, Zeichnungen und Entwürfe behalten sich unsere Lieferanten bzw. wir das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder digital vervielfältigt werden. Auf unser Verlangen sind sie uns zurückzugeben.
VI. Verpackung / Versand
Bestellungen über Fr. 100.- Warenwert sind portofrei. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Bei Bestellungen mit erschwerter Verpackung (Einzelverpackung etc.) bleibt ein angemessener Zuschlag vorbehalten.
VII. Beanstandungen / Garantie / Haftung
- Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
- Für die Güte des Materials und die sachgemässe Ausführung wird nur in der Weise gehaftet, dass die fehlerhaften Stücke nach Wahl ersetzt oder nachgebessert werden. Darüber hinausgehende Ansprüche werden abgelehnt. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig.
- Die AMELEC hat in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung der Ware. Im Übrigen gelten von Fall zu Fall die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.
- Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen; insbesondere kann der Kunde keinen Ersatz von Folgeschäden verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
VIII. Entsorgung
Die Entsorgung der Ware nach Gebrauch ist Sache des Bestellers.
IX. Zertifikate und Beglaubigungen
Die Kosten zur Erstellung von Zertifikaten und Beglaubigungen von Rechnungen trägt der Besteller derjenigen.
X. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das Domizil der AMELEC (CH-8157 Dielsdorf).
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der amelec Electronic GmbH (AGB) sind auch als PDF Dokument hinterlegt. Sie können die Datei hier herunterladen: agb_2014.pdf